Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Von FRANK SCHMIDT Moderation Speaking Coaching (nachfolgend als FRANK SCHMIDT bezeichnet) – Stand 06/2025

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet und stellvertretend zur Vereinfachung die männliche Form gewählt.

 

1. Allgemeines

  1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und FRANK SCHMIDT über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
  2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen von FRANK SCHMIDT, die den Verträgen beigefügt werden.
  3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von FRANK SCHMIDT haben, soweit nichts anderes vereinbart, Vorrang vor entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
 

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

  1. Gegenstand dieser AGB sind die angebotenen Produkte und Leistungen (z.B. Moderationsleistungen, Coachings, Seminare, Keynotes) von FRANK SCHMIDT. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot und dessen Anlagen, Produkt- oder Leistungsbeschreibungen oder ggf. aus den Rahmenverträgen von FRANK SCHMIDT und aus diesen AGB.
  2. FRANK SCHMIDT erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber. Änderungen und Ergänzungen der Programme, Leistungen, sowie Beratern und Referenten sind auch kurzfristig vorbehalten. Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Dienstleistung/Leistung, nicht die beratende oder referierende Person. Ein Anspruch des Auftraggebers auf einen bestimmten Berater oder Referenten besteht nicht. FRANK SCHMIDT ist berechtigt ggf. einen Ersatz-Berater oder Referenten zu benennen.
  3. Der Auftraggeber kann eine Buchungserklärung, beispielsweise durch Übersendung des unterschriebenen Angebots per E-Mail, Fax, Brief usw. oder durch telefonische Mitteilung, gegenüber FRANK SCHMIDT abgeben. FRANK SCHMIDT wird den Auftrag durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch den Beginn der Leistungserbringung annehmen, sofern vereinbarter Umfang, Termin und Ressourcenverfügbarkeit dies bei Annahme zulassen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Beginn der Leistungserbringung kommt der Vertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich.
  4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren, Trainings und Workshops findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen müssen vorab schriftlich vereinbart werden.
 

3. Honorare, Kosten

  1. Das erste Kontaktgespräch mit FRANK SCHMIDT ist unentgeltlich.
  2. Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen, Nachbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
  3. Für Seminare, Coachings, Trainings und Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorarsatz (zzgl. Reisekosten und Logis) vereinbart, es sei denn, es gilt eine andere Vereinbarung.
  4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbandschauen, Filmen, Videoclips, auditiven Fallstudien, etc. berechnet.
  5. Für Seminare, Trainings und Workshops an Samstagen wird ein Zuschlag von 25 %, an Sonntagen ein Zuschlag von 50 % auf das vereinbarte Honorar berechnet.
  6. Alle angegebenen Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  7. Bei Buchungen von Vorträgen, Moderationen, Seminaren, Trainings und Workshops ist eine sofortige Zahlung in Höhe von 100 % des Honorars vorab zu leisten, es sei denn, es gilt eine andere Vereinbarung.
  8. Die vereinbarten Honorare werden um 5 % pro Jahr (10 % alle zwei Jahre) erhöht.
  9. Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von FRANK SCHMIDT nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.
  10. Wird ein Vortrag, Training oder Workshop vom Auftraggeber storniert, hat FRANK SCHMIDT folgende Entgeltansprüche:
    1. Bei Kündigung des Auftraggebers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung verbleibt bei FRANK SCHMIDT. Weitere Kosten werden nicht erhoben.
    2. Bei Kündigung des Auftraggebers bis 90 Tage vor dem (1.) Termin: FRANK SCHMIDT hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
    3. Bei späterer Kündigung des Auftraggebers hat FRANK SCHMIDT Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
    4. Bei Terminänderungen / Verschiebungen innerhalb dieser o.a. Fristen kann über eine Verrechnung des Honorars verhandelt werden.
    5. Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei FRANK SCHMIDT und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben erfolgt.
  11. Wird eine offene Veranstaltung vom Teilnehmer storniert, gilt folgendes:
    1. Bei Kündigung des Teilnehmers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung verbleibt bei FRANK SCHMIDT.
    2. Bei Kündigung des Teilnehmers bis 90 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: FRANK SCHMIDT hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
    3. Bei späterer Kündigung des Teilnehmers vor dem (1.) Termin hat FRANK SCHMIDT Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
    4. Bei Verschiebung oder Umbuchung kann eine Gebühr von Euro 200,- netto pro Teilnehmer erhoben werden.

 

4. Leistungserbringung

  1. Der Auftraggeber informiert FRANK SCHMIDT vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
  2. Sollen Teile des Konzepts und / oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist FRANK SCHMIDT der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen von FRANK SCHMIDT tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
  3. FRANK SCHMIDT erhält die Möglichkeit, am Veranstaltungsort einen Informationstisch und Informationsmaterial aufzustellen.
  4. FRANK SCHMIDT trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen dritten, die von FRANK SCHMIDT zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. FRANK SCHMIDT wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
  5. FRANK SCHMIDT ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Kann ein Termin zur Erbringung von Leistung von FRANK SCHMIDT wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von FRANK SCHMIDT nicht zu vertretenden Umständen eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen seitens des Veranstalters besteht keine Ersatzpflicht.
  7. Sollte am Veranstaltungstermin für offene Veranstaltungen noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Anmeldung ist verbindlich. Es ist aber möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 10 Tage vor Seminarbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- netto möglich.
 

5. Sicherung der Leistungen, Geheimhaltung

  1. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von FRANK SCHMIDT an den von diesem erstellten Werken (Konzepte, Trainingsunterlagen, etc.) an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Dienstleistungen. Eine Vervielfältigung, Verwendung und / oder Verbreitung der oben genannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FRANK SCHMIDT.
  2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von FRANK SCHMIDT bei Bedarf vorbereitete Material wird den Teilnehmern der Maßnahme vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 5.1 zur Verfügung gestellt.
  3. FRANK SCHMIDT verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber und FRANK SCHMIDT verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.
 

6. Rechtliche Hinweise zu Präsenz- und Online-Dienstleistungen

  1. Meldet sich ein Teilnehmer zu Präsenz- oder Online-Dienstleistungen (wie Webinare, Seminare, Coachings, Keynotes, Moderationen) von FRANK SCHMIDT an, stimmt er automatisch den folgenden rechtlichen Hinweisen zum Datenschutz zu:
  2. Pro eingegangenem Seminarbeitrag oder bei Inhouse-Trainings unter Angabe der Teilnehmerzahl (inkl. namentlicher Nennung), entsteht das Recht auf Nutzung des Leistungsumfangs des Online-Trainings für eine Person. Für die Nutzung mehrerer Bildschirme oder die Verwendung eines Großraumbildschirmes ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
  3. Alle Unterlagen (wie Workshop- und Teilnehmerunterlagen) zu den Dienstleistungen unterliegen dem Copyright von FRANK SCHMIDT und dürfen nur von den Teilnehmern für den privaten Gebraucht abgerufen und verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Weitergabe und der Verkauf ist ausdrücklich untersagt und kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.
  4. Es ist nicht zulässig, während der Dienstleistungen unautorisiert Tonmitschnitte als auch Bildaufnahmen (z.B. Screenshots) zu generieren, zu vervielfältigen, auf Datenträger zu kopieren oder auf Retrieval-Systemen abzuspeichern.
  5. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, bei sich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Online-Dienstleistungen und einer adäquaten Teilnahme zu schaffen, insbesondere der eingesetzten Hardware (Rechner, Bildschirm, Headset, Mikrofon, etc.), Betriebssystemsoftware und Akzeptanz der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies.
  6. Eine separate Übersicht zu den Systemanforderungen von FRANK SCHMIDT wird den Teilnehmern vor Beginn des (1.) Termins bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
  7. Bedienungsfehler von Hard-und Software gehen zu Lasten der Teilnehmer.
  8. FRANK SCHMIDT stellt sicher, für die Online-Dienstleistungen den aktuellen Standard an Technik zu verwenden, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

 

7. Gewährleistung, Mängelhaftung, Rügepflicht

  1. Die Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Mängelansprüche von Unternehmern, die Kaufleute i.S.d. HGB sind, setzen voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb von 14 Kalendertagen nach erstmaliger Möglichkeit der Prüfung in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Unternehmern beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den Unternehmer.

 

8. Haftung

  1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen FRANK SCHMIDT richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
  2. Die Haftung von FRANK SCHMIDT ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von FRANK SCHMIDT, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von FRANK SCHMIDT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von FRANK SCHMIDT. Die Haftung von FRANK SCHMIDT nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
  3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch FRANK SCHMIDT, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen von FRANK SCHMIDT beruhen, haftet FRANK SCHMIDT nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Sofern FRANK SCHMIDT zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
 

9. Film- und Fotoveröffentlichungen, Referenzverwendung

  1. FRANK SCHMIDT behält sich vor, Ton – und Bildaufzeichnungen seiner Dienstleistungen zu erstellen und diese in anderen Medien einzusetzen.
  2. Der Auftraggeber erteilt mit der Buchung bzw. Teilnahme an den Produkten und Leistungen von FRANK SCHMIDT seine Einwilligung, dass die von FRANK SCHMIDT getätigten Film- und Fotoaufnahmen auf der Homepage von FRANK SCHMIDT unter www.frankschmidt.de zu Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen. Der AUFTRAGGEBER erlaubt FRANK SCHMIDT die unentgeltliche Nutzung an den Film- und Fotoaufnahmen.
  3. FRANK SCHMIDT klärt den Auftraggeber darüber auf, dass die Fotos bei einer Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.
  4. FRANK SCHMIDT informiert den Auftraggeber darüber, dass bei der Veröffentlichung eines Gruppenfotos der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu führt, dass das Foto entfernt wird.
  5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass FRANK SCHMIDT seinen Namen und Firmennamen als Referenz verwendet sowie Namens-, E-Mail- und Adresslisten intern an andere Teilnehmer weitergibt.
  6. Der Auftraggeber kann die Einwilligungserklärung für die Zukunft widerrufen. Dazu hat er eine E-Mail-Nachricht an dialog@frankschmidt.de zu senden, in welcher er die zu entfernende Film- oder Fotoaufnahme zu bezeichnen hat. FRANK SCHMIDT wird die vom Auftraggeber genau bezeichnete Film- oder Fotoaufnahme innerhalb einer Frist von maximal 7 Werktagen nach Eingang des Widerrufs löschen bzw. entfernen, soweit dies technisch möglich und in einem zumutbaren Rahmen für FRANK SCHMIDT möglich ist.
 

10. Datenspeicherung, Datenschutz

  1. Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie sie in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.frankschmidt.de/Datenschutzerklaerung einsehbar sind.
 

11. Allgemeine Bestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FRANK SCHMIDT unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die der mit dem der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und FRANK SCHMIDT oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist der Sitz von FRANK SCHMIDT in 40231 Düsseldorf (Deutschland). Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder seinen Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von FRANK SCHMIDT, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.